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   BFH, 15.03.1994 - XI R 89/92   

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https://dejure.org/1994,4764
BFH, 15.03.1994 - XI R 89/92 (https://dejure.org/1994,4764)
BFH, Entscheidung vom 15.03.1994 - XI R 89/92 (https://dejure.org/1994,4764)
BFH, Entscheidung vom 15. März 1994 - XI R 89/92 (https://dejure.org/1994,4764)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Lieferung unter Eigentumsvorbehalt im Sinne einer Umsatzsteuerbefreiung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • ZIP 1995, 483
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 01.10.1970 - V R 49/70

    Leasinggeber - Selbstverbrauch - Grundmietzeit - Betriebsgewöhnliche

    Auszug aus BFH, 15.03.1994 - XI R 89/92
    Auch eine Lieferung unter Eigentumsvorbehalt erfüllt den Tatbestand des § 3 Abs. 1 UStG 1980 (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 1. Oktober 1970 V R 49/70, BFHE 100, 272, BStBl II 1971, 34; Giesberts in Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, Umsatzsteuergesetz (Mehrwertsteuer), Kommentar, 6. Aufl., April 1992, § 3 Anm. 140; Schöll in Sölch/Ringleb/List, Umsatzsteuergesetz, § 3 Bem.
  • BGH, 21.04.1982 - VIII ZR 142/81

    Strombezug durch Konkursverwalter

    Auszug aus BFH, 15.03.1994 - XI R 89/92
    Das vom FG angeführte BGH-Urteil in NJW 1982, 2196 ist nicht einschlägig.
  • FG München, 17.10.1984 - III 195/80
    Auszug aus BFH, 15.03.1994 - XI R 89/92
    Nur die Aussonderung als solche, nicht aber die Anerkennung eines Rechts zur Aussonderung, hätte zur Rückübertragung (Rückgabe, Rücklieferung) und anschließend zu einer erneuten Lieferung führen können (vgl. Reiß, a.a.O., S. 67; vgl. ferner Urteil des FG München vom 17. Oktober 1984 III 195/80 U, Entscheidungen der Finanzgerichte -- EFG -- 1985, 204).
  • BFH, 29.10.1998 - V B 38/98

    Lieferzeitpunkt bei Sicherungsübereignung

    Die Revision ist auch nicht wegen Abweichung der Vorentscheidung von dem Urteil des BFH vom 15. März 1994 XI R 89/92 (BFH/NV 1995, 74) zuzulassen (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO).

    b) Hinzu kommt, daß eine Abweichung der Vorentscheidung von dem Urteil des BFH in BFH/NV 1995, 74 nicht besteht.

    Die von dem Kläger angenommene Abweichung besteht nicht, weil die Ausführungen des BFH in BFH/NV 1995, 74 ebenso wie die Darlegungen des FG von den gleichen Rechtsgrundsätzen für die Verschaffung der Verfügungsmacht bei Lieferungen ausgehen.

    Eine Rücklieferung von unter Eigentumsvorbehalt erworbenen Gegenständen an den Lieferanten ist nach dem Urteil des BFH in BFH/NV 1995, 74 --und ihm folgend nach der Vorentscheidung-- davon abhhängig, daß ihm erneut Verfügungsmacht an den Gegenständen verschafft wird, so daß er damit nach Belieben verfahren, sie insbesondere wie ein Eigentümer nutzen kann.

    Diese vom BFH in BFH/NV 1995, 74 herausgestellten Grundsätze hat das FG beachtet und ist aufgrund der Würdigung der Umstände im Streitfall --ebenso wie der BFH in der von ihm geprüften Sachverhaltsgestaltung-- zu dem Ergebnis gelangt, daß der AG durch das Abholen der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten sechs Fahrzeuge im November 1988 noch keine Verfügungsmacht verschafft wurde, weil sie noch nicht Substanz, Wert und Ertrag der Fahrzeuge erhalten, sondern nur das Recht ausgeübt hatte, die KG an der Veräußerung zu hindern.

  • BFH, 01.02.2007 - V R 41/04

    Nachweis für das Vorliegen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

    Dieser Beurteilung stünde nicht entgegen, wenn sich die Klägerin --was das FG nicht festgestellt hat-- das Eigentum an den Waren bis zur endgültigen Bezahlung vorbehalten hätte; denn auch eine Lieferung unter Eigentumsvorbehalt erfüllt den Tatbestand des § 3 Abs. 1 UStG 1999 (BFH-Urteile vom 15. März 1994 XI R 89/92, BFH/NV 1995, 74; vom 29. Oktober 1998 V B 38/98, BFH/NV 1999, 680).
  • BFH, 28.06.2000 - V R 45/99

    Umsatzsteuer im Konkurs

    Durch die Bezahlung der Kaufpreisschulden fand keine erneute Lieferung der Gegenstände im Zeitpunkt der Bezahlung statt (BFH-Urteil vom 15. März 1994 XI R 89/92, BFH/NV 1995, 74).
  • FG Köln, 09.09.1997 - 7 K 1402/89

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen ;

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  • FG Baden-Württemberg, 06.12.1995 - 9 K 405/91

    Aufrechnung gegen den Umsatzsteuererstattungsanspruch; Bestandteile des

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  • FG Berlin, 09.03.1999 - 5 K 5196/98

    Vorsteuerabzug bei Bezahlung von Rechnungen durch den Konkursverwalter

    Zur Begründung wurde auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 15. März 1994 (XI R 89/92, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1995, 74) verwiesen.
  • FG Baden-Württemberg, 27.02.2002 - 2 K 326/98

    Überlassung von Schutzrechten unter der aufschiebenden Bedingung der

    Dies nimmt der BFH beispielsweise bei einer Veräußerung und Übergabe unter Eigentumsvorbehalt an, da der Vorbehaltskäufer, solange er zahlungsfähig ist, den Vorbehaltsverkäufer (rechtlichen Eigentümer) von jeder Einwirkung auf die Sache ausschließen könne und werde (BFH-Urteil vom 15. März 1994 XI R 89/92, BFH/NV 1995, 74 unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 1. Oktober 1970 I R 49/70, BStBl II 1971, 34).
  • OLG Dresden, 21.07.1995 - 9 W 350/95

    Wirksamkeit von vor Eröffnung eines Gesamtvollstreckungsverfahrens eingeleiteten

    § 88 InsO regelt eine zeitlich begrenzte "materielle Rückschlagsperre" (Pape, ZIP 95, 483), die eine im Wege der Zwangsvollstreckung erlangte dingliche Sicherung aufhebt, wenn sie der Gläubiger nicht früher als einen Monat vor Insolvenzantrag erlangt hat.
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